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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20 (https://dejure.org/2020,8667)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.04.2020 - 1 M 47/20 (https://dejure.org/2020,8667)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. April 2020 - 1 M 47/20 (https://dejure.org/2020,8667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte; Umsetzung; Versetzung; Ausschreibung; Dienstpostenkonkurrenz; Beförderungsdienstposten; Beförderung; Vorwirkung; Kein Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei der bloßen Besetzung eines Beförderungsdienstpostens, dessen Wahrnehmung für keinen der Bewerber eine ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder - wie die Beschwerde selbst ausführt - ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermag sie für den Antragsteller oder den ausgewählten Bewerber eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder - wie die Beschwerde selbst ausführt - ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermag sie für den Antragsteller oder den ausgewählten Bewerber eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris ).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder - wie die Beschwerde selbst ausführt - ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermag sie für den Antragsteller oder den ausgewählten Bewerber eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Der von der Beschwerde angeführte Berichterstatterbeschluss vom 11. Mai 2009 in dem Verfahren 2 VR 1.09 ist im Hinblick auf die nachfolgende o. g. Senatsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes überholt bzw. mangels statusamtsbezogener Vorwirkung der streitgegenständlichen Dienstpostenvergabe ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 18 ff.; zudem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 S 2980/19 - und Beschluss vom 6. Juni 2017 - 4 S 1055/17 -, jeweils juris; BayVGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 CE 19.1508 -, juris ) jedenfalls nicht einschlägig.
  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Der von der Beschwerde angeführte Berichterstatterbeschluss vom 11. Mai 2009 in dem Verfahren 2 VR 1.09 ist im Hinblick auf die nachfolgende o. g. Senatsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes überholt bzw. mangels statusamtsbezogener Vorwirkung der streitgegenständlichen Dienstpostenvergabe ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 18 ff.; zudem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 S 2980/19 - und Beschluss vom 6. Juni 2017 - 4 S 1055/17 -, jeweils juris; BayVGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 CE 19.1508 -, juris ) jedenfalls nicht einschlägig.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17

    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Der von der Beschwerde angeführte Berichterstatterbeschluss vom 11. Mai 2009 in dem Verfahren 2 VR 1.09 ist im Hinblick auf die nachfolgende o. g. Senatsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes überholt bzw. mangels statusamtsbezogener Vorwirkung der streitgegenständlichen Dienstpostenvergabe ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 18 ff.; zudem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 S 2980/19 - und Beschluss vom 6. Juni 2017 - 4 S 1055/17 -, jeweils juris; BayVGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 CE 19.1508 -, juris ) jedenfalls nicht einschlägig.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18

    Beamter; Beförderung; Dienstposten; Vorwirkung; einaktiges Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20
    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder - wie die Beschwerde selbst ausführt - ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermag sie für den Antragsteller oder den ausgewählten Bewerber eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 4 S 2980/19

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Konkurrentenstreit um nicht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten; einstweiliger

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2016 - 1 M 94/16

    Anordnungsgrund einer Dienstpostenkonkurrenz

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz liegt regelmäßig nicht vor (vgl. hierzu etwa: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 M 47/20, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 -), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris).

    Daraus hat die obergerichtliche Rechtsprechung zum Teil unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen (differenzierend: st. Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, vgl. Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 S 1777/20 -, juris; zum Fall eines für den Ausgewählten nicht höherwertigen Dienstposten: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. September 2020, OVG 4 S 34/20 und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 B 1495/19 -, juris, Rn. 50; kein Anordnungsgrund in der dortigen Konstellation: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 M 47/20 -, Rn. 3 - 4, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20

    (Kein)Anordnungsgrund bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Daraus folgt im Übrigen, dass der Antragsteller und der ausgewählte Bewerber in keinem unmittelbaren Konkurrenzverhältnis um das hier allenfalls vom Antragsteller derzeit anstrebbare Statusamt der Besoldungsgruppe A 14 LBesO LSA gestanden haben ( vgl. zum Vorstehenden auch: OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 M 47/20 -, juris ).
  • VG Cottbus, 12.05.2022 - 4 L 88/22
    Die Antragstellerin hat nicht glaubhaft gemacht, dass die vom Antragsgegner beabsichtigte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit der Beigeladenen die Verwirklichung eigener Rechte vereiteln könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 M 47/20 -, juris Rn. 3).
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